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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20 (https://dejure.org/2022,19870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2022 - L 11 KR 476/20 (https://dejure.org/2022,19870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - L 11 KR 476/20 (https://dejure.org/2022,19870)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2021 - L 9 KR 370/19

    Klagegegner - Rubrumsberichtigung - Klageänderung - Parteiwechsel - Auslegung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    a) Die derzeitige Beklagte ist - unstreitig - nicht passivlegitimiert (Klage in diesem Fall unzulässig: BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - XI B 129-132/13, XI B 129/13, XI B 130/13, XI B 131/13, XI B 132/13 - juris, Rn. 13 m.w.N; Guttenberger in: jurisPK-SGG, 2017, § 99 Rn. 57; Klage unbegründet: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - L 9 KR 370/19 - juris).

    Bleibt aber der Beteiligte nicht derselbe, liegt keine Berichtigung vor, sondern ein gewillkürter Beteiligtenwechsel (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - a.a.O., Rn. 15).

    Aus diesem Inhalt und dem Zweck lässt sich ersehen, dass sich aus der Angabe der IK-Nr. in der Klageschrift zwar zuverlässig das Krankenhaus als Leistungserbringer, aber nicht zweifelsfrei auch sein Rechtsträger entnehmen lässt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - a.a.O., Rn. 19).

    Indem sie sodann in der Klageschrift eine andere GmbH benannt hat, hat sie für das Gericht (oder Dritte) objektiv jedoch nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass damit ein und dieselbe juristische Person (die Krankenhaus R GmbH) gemeint sein sollte (zur mangelnden Aussagekraft auch bei Korrespondenz vor Klageerhebung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - a.a.O., Rn. 16).

  • BFH, 13.05.2014 - XI B 129/13

    Notwendiger Inhalt einer Klageschrift; versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    a) Die derzeitige Beklagte ist - unstreitig - nicht passivlegitimiert (Klage in diesem Fall unzulässig: BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - XI B 129-132/13, XI B 129/13, XI B 130/13, XI B 131/13, XI B 132/13 - juris, Rn. 13 m.w.N; Guttenberger in: jurisPK-SGG, 2017, § 99 Rn. 57; Klage unbegründet: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - L 9 KR 370/19 - juris).

    Eine Änderung des Rubrums einer Klageschrift ist insofern möglich, sofern für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbar ist, wer durch die unrichtige Parteibezeichnung als Beteiligter angesprochen werden sollte (BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - a.a.O. - juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Bei einer an sich korrekten Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person kommt mithin ein objektives Verständnis, eine andere Person sei gemeint, nur in Betracht, wenn aus dem übrigen Inhalt der Erklärung unzweifelhaft deutlich wird, dass eine andere und welche Beteiligte tatsächlich gemeint ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - a.a.O.; ähnlich in der Argumentation: BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - a.a.O. - juris, Rn. 14f. m.w.N.).

    Zunächst verleiten die Firmierungen beider GmbHs nicht zu Verwechslungen (vgl. römisch bezifferte Finanzämter einer Großstadt: BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - a.a.O. - juris, Rn. 19).

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Beteiligter; diese wird Beteiligte, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10 - BauR 2011, 1041; BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - VII ZR 128/12 - juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 21. September 2006 - a.a.O.).

    Entscheidend ist hierbei, welchen Sinn die Erklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners als Empfänger hat (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 136/06; BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - a.a.O., m.w.N.).

    Bei einer an sich korrekten Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person kommt mithin ein objektives Verständnis, eine andere Person sei gemeint, nur in Betracht, wenn aus dem übrigen Inhalt der Erklärung unzweifelhaft deutlich wird, dass eine andere und welche Beteiligte tatsächlich gemeint ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - a.a.O.; ähnlich in der Argumentation: BFH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - a.a.O. - juris, Rn. 14f. m.w.N.).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Er greift auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welcher Beteiligte tatsächlich gemeint ist (BAG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 AZR 573/05, Rn 24; BAG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Beteiligter; diese wird Beteiligte, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10 - BauR 2011, 1041; BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - VII ZR 128/12 - juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 21. September 2006 - a.a.O.).

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Darunter fallen z.B. unrichtige Angaben bzgl. des Beteiligten (BSG, Urteil vom 10. März 2011 - a.a.O. einer Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde statt der juristischen Person des öffentlichen Rechts; BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 6 KA 27/06 R - juris zum Mitgliederwechsel in GbR; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 44/11 R - juris neue BAG aus zwei der verbliebenen Mitglieder der früheren Gemeinschaft bei weiterer Tätigkeitsausübung in denselben Praxisräumen) oder Funktionsnachfolge/Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes (vgl. Schmidt a.a.O., § 99 Rn. 6a mit diversen Nachweisen).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Beteiligter; diese wird Beteiligte, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10 - BauR 2011, 1041; BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - VII ZR 128/12 - juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 21. September 2006 - a.a.O.).

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    bb) Über den erstinstanzlich (hilfsweise) beantragten Beteiligtenwechsel auf Beklagtenseite, der eine subjektive Klageänderung i.S.v. § 99 SGG darstellt (vgl. Guttenberger in: jurisPK-SGG, 2017, § 99 Rn. 38, 40, 43; BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 78/03 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 27/12 R - BSGE 115, 40, Rn. 15; Schmidt a.a.O., § 99 Rn. 6), ist nicht zu befinden.
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf eine Klageerhebung nicht an fehlerhaften oder unvollständigen Bezeichnungen der Beteiligten scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen können (BVerfG, Beschluss vom 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - NJW 1991, 3140).
  • BFH, 30.01.1997 - I B 69/96

    Zulässigkeit eines Beklagtenwechsels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Dies sei das Krankenhaus R. Diese Ansicht werde durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 30. Januar 1997 (I B 69/96) bestätigt.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    bb) Über den erstinstanzlich (hilfsweise) beantragten Beteiligtenwechsel auf Beklagtenseite, der eine subjektive Klageänderung i.S.v. § 99 SGG darstellt (vgl. Guttenberger in: jurisPK-SGG, 2017, § 99 Rn. 38, 40, 43; BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 78/03 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 27/12 R - BSGE 115, 40, Rn. 15; Schmidt a.a.O., § 99 Rn. 6), ist nicht zu befinden.
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 22/05 R

    Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung - Beiladung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
    Der Senat kann offenlassen, ob die erst später vorgelegten Unterlagen überhaupt zur Auslegung berücksichtigt werden können (in diesem Sinne möglicherweise BSG, Urteil vom 9. August 2006 - B 12 KR 22/05 R - juris, Rn. 22), denn es folgt aus ihnen kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2007 - 18 E 787/07

    Klageschrift Unterschrift Prozessbevollmächtigter Zurückverweisung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 136/06

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils; Feststellung des

  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für geriatrische frührehabilitative

  • BSG, 03.07.1962 - 7 RKg 15/59
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 44/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

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